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14. Juli 2010

Stellungnahme von Gerhard Drexler (Beziksvorsitzender der VLM - Verienigung für liberale Mittelstandpolitik in Bayern e.V.) zum Entwurf des BMF über ein Gesetz zur Stärkung des Anlegerschutzes und Verbesserung der Funktionsfähigkeit des Kapitalmarktes

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14. Juli 2010

Stellungnahme von Gerhard Drexler (Beziksvorsitzender der VLM - Verienigung für liberale Mittelstandpolitik in Bayern e.V.) zum Entwurf des BMF über ein Gesetz zur Stärkung des Anlegerschutzes und Verbesserung der Funktionsfähigkeit des Kapitalmarktes

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat einen Diskussionsentwurf über ein Gesetz zur Stärkung des Anlegerschutzes und Verbesserung der Funktionsfähigkeit des Kapitalmarktes veröffentlicht. In der derzeitigen Fassung würde ein solches Gesetz aus Sicht der Unterzeichner die Berufsausübung der freien Vertriebe von geschlossenen Fonds stark behindern.

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat einen Diskussionsentwurf über ein Gesetz zur Stärkung des Anlegerschutzes und Verbesserung der Funktionsfähigkeit des Kapitalmarktes veröffentlicht. In der derzeitigen Fassung würde ein solches Gesetz aus Sicht der Unterzeichner die Berufsausübung der freien Vertriebe von geschlossenen Fonds stark behindern.
Geschlossene Fonds sind ein unerlässliches Finanzierungsvehikel für die mittelständische Wirtschaft. Rund EUR 164 Mrd. sind zurzeit in reale Werte wie Immobilien, Schiffe, Flugzeuge und Anlagen zur Gewinnung erneuerbarer Energien investiert. Für ihre ca. zwei Millionen weit überwiegend privat investierte Anleger sind geschlossene Fonds zudem ein wichtiger Baustein für die private Vermögensbildung. Geschlossene Fonds stehen damit im unmittelbaren Wettbewerb mit anderen Kapitalanlageformen wie Aktien, Investmentfonds oder festverzinslichen Wertpapieren.
Der vorliegende Diskussionsentwurf muss nach Ansicht des VLM Landesvorstandsmitgliedes Gerhard Drexler aus folgenden Gründen unbedingt geändert werden :
1. Die Erfüllung der auferlegten aufsichtsrechtlichen Pflichten führt zu einer unverhältnismäßigen Kostenbelastung, die am Ende zum Aus des Betriebes eines Beraters oder Vermittlers führen kann. So hätte beispielsweise ein Berater mit Provisionserlösen von bis zu EUR 100.000 (brutto) im Jahr allein für KWG-Zulassung mit Kosten von etwa EUR 80.300 zu rechnen. Hinzu kämen laufende Kosten in Höhe von mindestens weiteren EUR 31.800 im Jahr, unter anderem für die Einhaltung der nicht auf sein Geschäftsmodell zugeschnittenen Regelungen. Geschätzte 90 % der rund 75.000 betroffenen Vertriebe wären nicht in der Lage, diese Kosten zu schultern.
2. Ergebnis wäre, dass gerade kleinere freie Vertriebe vom Markt verdrängt würden. Die Größe eines Vertriebes ist nicht ausschlaggebend für die Güte seiner Beratung. Deshalb ist es wichtig, auch die kleinen Vertriebe zu erhalten. Die Neuregulierung würde zu einer Oligopolisierung von größeren Vertriebsunternehmen und Bankenvertrieben führen, denn ihnen kommt strukturell und finanziell ein Vorsprung zugute, den kleinere Vertriebe kaum aufholen können.


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